Zurück zur Homepage Psychotherapie in Lörrach

Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?

  1. Psychotherapie ist eine antragspflichtige Leistung aller gesetzlichen und auch der meisten privaten Krankenkassen und Beihilfestellen, die von dafür zugelassenen Vertragsärzten oder -psychotherapeuten erbracht wird.

  2. In der Regel wird der Antrag an die Krankenkasse drei oder vier (maximal fünf) sogenannten Vorgesprächen gestellt, um die Kostenübernahme zu erhalten. Die praktizierte Psychotherapie muß zu den sogenannten erstattungsfähigen Richtlinienverfahren (Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse, Verhaltenstherapie) gehören.

  3. Die Therapie gliedert sich grundsätzlich in mehrere Behandlungsabschnitte, welche jeweils gesondert zu beantragen sind, ggf. unter Miteinbeziehung eines Gutachters der Krankenkasse. Die Formulierung des Antrages erfolgt durch den Therapeuten. Vom Patienten ist eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber der Krankenkasse notwendig.

Als gesetzlich Versichte(r) bringen Sie bitte ihre Krankenkassenkarte und eine Überweisung (in der Regel vom Hausarzt) zum ersten Kontakt im Quartal mit.

Sofern Sie privat versichert sind, empfiehlt es sich, bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen, unter welchen Bedingungen eine psychotherapeutische Behandlung erstattet wird. Nicht jede Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten vollständig, so daß u. U. Zuzahlungen notwendig sind. Das Honorar richtet sich nach den in der „Gebührenordnung für Ärzte“ (GOÄ) dokumentierten üblichen Sätzen.

Für bei der Beihilfe versicherte muß die Antragsstellung rechtzeitig und spätestens vor Ablauf der fünften probatorischen Sitzung („Vorgespräch“) erfolgen. Rückwirkende Anträge werden nicht anerkannt. Bitte, fordern Sie deswegen bei Ihrer Beihilfe ein entsprechendes Antragsformular an.

Die Kosten für Paartherapie und Einzel-Coaching werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

 
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